Distanzlernen
Videokonferenzen sind Teil des Unterrichts auf Distanz und damit Teil der Leistungsbewertung. Aus diesem Grund gibt es für alle Videokonferenzen Vereinbarungen. Für ein gelingendes Distanzlernen ist das oberste Gebot, dass wir als Schulgemeinschaft – wie auch bisher – vertrauensvoll miteinander umgehen.
Verbindliche Regelungen zum Distanzlernen an der Teamschule Drensteinfurt:
- Der Schutz persönlicher Daten und auch persönlicher Unterrichtsbeiträge ist ernst zu nehmen, daher sind Bild- und Tonaufnahmen nicht zulässig.
- Alle Teilnehmenden nehmen ausschließlich mit ihrem realen Namen an der Videokonferenz teil.
- Der/Die ModeratorIn ist berechtigt, störende SchülerInnen des digitalen Raumes zu verweisen
- Zu Beginn einer Videokonferenz wird immer die Kamera und das Mikrofon eingeschaltet (Ausnahme: Absprachen mit der durchführenden Lehrkraft).
- Recht am eigenen Bild: Die Teilnahme Dritter an den Videokonferenzen ist nicht gestattet; dies beinhaltet auch das Mithören Dritter sowie sonstige Formen des Zugänglichmachens des Unterrichts bzw. der Videokonferenzen
- Im Verhinderungsfall, d.h. bei Krankheit oder dringenden Angelegenheiten, gilt die übliche Entschuldigungsregel (Anrufen im Sekretariat und schriftliche Entschuldigung).
- Sollte es Probleme beim Einsatz der Technik geben, müssen die Eltern und Erziehungsberechtigten umgehend die Klassenleitung informieren.
Darüber hinaus erfordert die Teilnahme an Videokonferenzen die Beachtung der folgenden Verhaltensregeln:
- Ich konzentriere mich auf den Unterricht und habe mein dafür notwendiges Material schon vor der Videokonferenz gesichtet.
- Ich wähle mich zu den Terminen einer Videokonferenz mind. 5 Minuten vor Beginn ein.
- Ich lege alle nötigen Unterrichtsmaterialien in Reichweite.
- Ich begegne meinen MitschülerInnen und meiner/m LehrerIn mit Respekt und Höflichkeit. Dabei beachte ich die Gesprächsregeln und ich lasse andere ausreden und höre aktiv zu.