Informationen zum Schulbetrieb ab Mittwoch (18.08.2021)

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Coronapandemie gelten ab Montag, dem 15.03., neue Reglungen für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

am 18. August 2021 beginnt das neue Schuljahr 2021/2022. Wir freuen uns auf unsere Schülerinnen und Schüler und hoffen, dass Sie entspannte Ferientage genießen konnten und vor allem, dass Sie und Ihre Familien gesund geblieben sind!

Das Ministerium schickt nun, passend zum Schulstart, Informationen.
Das Schuljahr startet im Präsenzunterricht unter den bekannten Hygieneauflagen (Hygieneschutz, Testungen und der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schule, auch im Unterricht). Für den Sportunterricht in Hallen gilt die Maskenpflicht dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. 

Ich bitte darauf zu achten, dass bei der Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands spezielle Quarantänepflichten zu beachten sind. (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html. )

„Impfungen

Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die Möglichkeit zur Impfung besteht in Arztpraxen und unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten seit dem 22. Juli 2021 auch in allen Impfzentren.“ (vgl Schulmail vom05. 08.2021)

(Die vollständige Schulmail des MSB finden Sie unter https://www.schulministerium.nrw/archiv-2021)

Weitere Informationen zum Schuljahr, zur Einschulung und zu weiteren Terminen erhalten Sie in einer gesonderten Email.

Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne!

Herzliche Grüße, Anja Sachsenhausen

Update vom 20.05.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

liebe Schülerinnen und Schüler!

Die Nachrichten heute Mittag im Radio gaben schon Grund zur Hoffnung auf ein bisschen Normalität und nun können wir uns freuen: 
Heute Abend erreichte uns die Schulmail mit den Konkretisierungen zum vollständigen Präsenzunterricht ab dem 31.Mai.

„(…) kehren ab Montag, 31. Mai 2021, grundsätzlich alle Schulen aller Schulformen in Kreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 zu einem durchgängigen und angepassten Präsenzunterricht zurück. Die bestehenden strikten Hygienevorgaben (insbesondere Masken- und Testpflicht) gelten weiter. “ (Auszug aus der Schulmail vom 19.05.21) 

Dabei gelten folgende Regelungen: 

Wir wollen hoffen, dass der aktuelle Trend Bestand hat und dass die Inzidenzen nicht wieder ansteigen. (Sollte die 7-Tage-Inzidenz wieder über 100 ansteigen, wird es eine Rückkehr in den Wechselunterricht geben.)

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend!

Herzliche Grüße, 
Anja Sachsenhausen

Update vom 05.05.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Schulamt des Kreises Warendorf hat uns darüber informiert, 

dass eine aktualisierte Allgemeinverfügung des MAGS veröffentlicht wurde:

„Danach tritt die Regelung des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 IfSG über

die Beschränkungen bei einem Schwellenwert von 165 – und auch damit die

Schließung der Schulen – mit Wirkung vom 07.05.2021 0.00 Uhr außer

Kraft. Nach der Corona-Betreuungsverordnung kann am kommenden Montag,

den 10.05.2021 wieder mit dem Wechselunterricht begonnen werden.“

(Auszug aus dem Dezernat Bildung und Kultur, Jugend und Gesundheit vom 05.05.2021)

Für den Unterricht bedeutet das, dass die Jahrgangsstufen 5 bis 9 ab Montag (10.05.2021) wieder in den Wechselunterricht zurückkehren.

Die Klassenleitungen werden Sie über Gruppeneinteilung und weiteres Vorgehen informieren.

Bitte beachten Sie, dass für die Gruppen im Distanzlernen keine Videokonferenzen stattfinden können.

Alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben weiter Gültigkeit, dazu gehört auch

die Verpflichtung, zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest in der Schule durchzuführen.

Die Jahrgangsstufe 10 verbleibt im täglichen Präsenzunterricht.

Melden Sie sich gerne in der Schule, wenn Sie Fragen haben!

Herzliche Grüße, 

Anja Sachsenhausen

Notbetreuung

Update vom 23.04.2021

Guten Morgen,

wie in der gestrigen Email angekündigt, wird ab Montag der Unterricht in Distanz durchgeführt werden,

da der Inzidenzwert über 165 im Kreis Warendorf liegt. Die Klassen der Jahrgangsstufe 10 werden weiter in Präsenz unterrichtet.

„Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen und Förderschulen sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. (…) Wie ich oben dargelegt habe, ist für den konkreten Schulbetrieb(Wechselunterricht/Distanzunterricht) vor Ort entscheidend, welcher Inzidenzwert in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt des Schulstandortes festgestellt wurde. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. (…)

Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet dies, dass faktisch ab Montag, 26. April 2021, die Einschränkungen für den Schulbetrieb (Distanzunterricht) wirksam werden.“ (vgl. Schulmail vom 22.04.2021)

In der kommenden Woche wird der Distanzunterricht in Videokonferenzen durchgeführt. 

Die Teams werden für den eventuellen Distanzunterricht in den folgenden Wochen weitere Regelungen beschließen und Sie informieren.

Die konkrete Feststellung für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts (Wechselmodell) wird der Kreis treffen. Wir stehen dazu im engen Austausch mit der Stadt Drensteinfurt

und wir werden Sie umgehend über Änderungen informieren. Sollte der Präsenzunterricht im Wechselmodell wieder starten, beginnt die Gruppe, die in dieser Woche im Distanzunterricht war.

Eine weitgehende Reduzierung der Kontakte ist zurzeit das einzige Mittel, den drastischen Anstieg der Neuinfektionen aufzuhalten. 

Der schulische Alltag hat sich dadurch stark verändert, ganz besonders fehlt dabei der tägliche Austausch in der Schule. 

Aber in Zusammenarbeit mit Ihnen wird es möglich sein, schulisch den bestmöglichen Weg zu gehen und dabei ist es notwendig, dass wir alle zuversichtlich bleiben.

In diesem Sinne: Bleiben Sie gesund!

Anja Sachsenhausen

Notbetreuung

Update vom 15.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufen 5-9,

nach den Informationen aus der letzten Schulmail des Ministeriums soll die Durchführung von Unterricht wieder zum Wechselmodell zurückkehren mit der Vorgabe, dass alle Schülerinnen und Schüler an den wöchentlichen Selbsttests teilnehmen:
(…) Aufgrund einer Gesamtbewertung der aktuellen Lage hat die Landesregierung entschieden, dass alle Schulen ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurückkehren können. Damit leben die Regeln für den Schulbetrieb aus der unmittelbaren Zeit vor den Osterferien wieder auf.
Diese für das Land Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Regelungen zum Schulbetrieb orientieren sich an der in der parlamentarischen Beratung befindlichen Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene. Die Bundesregierung hat sich mit Beschluss vom 13. April 2021 für eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern ausgesprochen, wenn eine Inzidenz von 200 überschritten wird. Ausgenommen werden können Abschlussklassen, falls die einzelnen Länder dieses regeln. Auch eine Notbetreuung ist in jedem Fall zulässig. Gleichwohl sind wir der Ansicht, dass die Dynamik des Infektionsgeschehens uns weiter zur Vorsicht zwingt. (…)
Der Gesetzentwurf auf Bundesebene sieht vor, dass auch jenseits einer Inzidenz von 100 bis hin zu einer 200’er Inzidenz ein uneingeschränkter Schulbetrieb zulässig sein soll, allerdings flankiert durch eine Testpflicht an den Schulen. Eine solche Testpflicht gilt in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem 12. April 2021 an allen Schulen. (Auszug aus der Schulmail vom 14.04.2021)
Wie wir Sie vor den Ferien schon informierten, hat die Umfrage in der Schulgemeinschaft ergeben, dass der Unterricht im wöchentlichen Wechsel stattfindet (SuS: 76,9 %, EuE 6    9,8%, KuK 87,1%).
Nach heutigem Stand werden wir also ab der nächsten Woche wieder zum Wechselmodell zurückkehren, das wir auch schon vor den Ferien umsetzen. Nähere Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrerteams.


Herzliche Grüße aus der Schule,

Anja Sachsenhausen

Notbetreuung

Jahrgang 10

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 10,
liebe Schülerinnen und Schüler!


Wir hoffen, Sie und Ihre Familien hatten erholsame – wenn auch verschneite – Osterferien! 


Nach den gestrigen Informationen aus der Presse haben wir nun auch eine Schulmail zum Schulbetrieb nach den Osterferien erhalten.
Allen Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht ermöglicht. Notwendig ist dabei die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz. Der Stundenplan und damit auch die äußere Differenzierung, wie z.B. im Bereich der zweiten Fremdsprache, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht und  bei den E- und G-Kursen, werden weiterhin den Erfordernissen angepasst (der Stundenplan von vor den Osterferien hat weiterhin Gültigkeit!). 
Zudem wird es grundsätzlich ab der kommenden Woche eine Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests (montags und mittwochs) für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben: 
„Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“ (Auszug aus der Schulmail vom 09.04.2021)
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, rufen die Aufgaben über Iserv ab. Videokonferenzen werden nicht abgehalten.
Für die Woche gilt die Zuteilung von Schulhöfen und Toiletten:
10a: Toiletten am alten Schulhof/Pausen: alter Schulhof
10b: Toiletten 1.Etage, vor dem Übergang/ Pausen: Schulhof vor dem Schülerclub
10c: Toiletten 9er-Gebäude/ Pausen: Schulhof vor dem 9er-Gebäude
Wir freuen uns, unsere 10er wiederzusehen und gehen davon aus, dass sich alle Schülerinnen und Schüler an die Masken-, Abstands- und alle weiteren Hygieneregelungen halten.
Herzliche Grüße, 
Anja Sachsenhausen

Jahrgänge 5 bis 9

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler!

Wir hoffen, Sie und Ihre Familien hatten erholsame – wenn auch verschneite – Osterferien! 

Nach den gestrigen Informationen aus der Presse haben wir nun auch eine Schulmail zum Schulbetrieb nach den Osterferien erhalten. Wie Ihnen auch inzwischen bekannt sein wird, findet in der kommenden Woche kein Präsenzunterricht für die Jahrgangsstufen 5-9 statt.

„Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.“ (Auszug aus der Schulmail vom 09.04.2021)

Die Schülerinnen und Schüler werden nach dem Stundenplan in Distanz beschult, der vor den Osterferien gültig war. Wir wissen, dass die Situation für einige Familien zu großen Planungsunsicherheiten führt. Aus diesem Grund findet in der nächsten Woche der Unterricht von Stunde 1-6 hauptsächlich in Videokonferenzen statt, die segeL-Stunden können als Fragestunden genutzt werden. Ergänzende Informationen erhalten Sie von den Klassenleitungen und FachlehrerInnen.

Für die Kinder, die das Angebot der Notbetreuung während der Schulzeit in Anspruch nehmen, gilt eine wöchentliche Testpflicht mit zweimaligen Tests (montags und mittwochs). Bitte nutzen Sie das entsprechende Anmeldeformular zur Notbetreuung (Homepage).

Sobald wir neue Informationen zur Beschulung nach Ablauf der Woche bekommen, informieren wir Sie!

Herzliche Grüße aus der Schule,
Anja Sachsenhausen

Antrag Notbetreuung

Update 15.03.2021:
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!
Vorab: Ich danke den Pflegschaften für die rege Teilnahme an der Umfrage und die vielen konstruktiven Ideen sowie netten Emails und Telefonate!

Da die pandemische Lage weiterhin starken Einfluss auf alle Entscheidungen, auch im schulischen Bereich, hat, bitten wir Sie, vor allem die hygienischen Vorgaben mit Ihren Kindern zu besprechen. 
Wir führen das wöchentliche Wechselmodell bis zu den Osterferien durch. In der letzten Woche wird es eine erneute Abfrage zur Fortführung geben und wir hoffen, dass wir auch nach den Osterferien weiter unsere Schülerinnen und Schüler in der Schule begrüßen dürfen! 

Herzliche Grüße aus der Teamschule!
Anja Sachsenhausen

Hygieneregeln
AHA+L
Außerdem: Beim Betreten des Schulgebäudes sowie beim Verlassen sind grundsätzlich die Hände zu desinfizieren!
Das Tragen von medizinischen Masken ist Pflicht.
Toiletten und Pausenhöfe werden zugeteilt – das Einhalten ist absolute Pflicht! Wir verstehen, dass nach dieser langen Zeit des Distanzunterrichts das Bedürfnis nach Kontakten groß ist – trotzdem sind die Abstandsregelungen selbstständig auf den Schulhöfen und den Schulwegen einzuhalten!

Verhalten beim Auftreten von COVID-19-Symptomen:
SchülerInnen sind von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen, wenn sie COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) oder wenn sie unter Quarantäne oder Isolation stehen oder auf ein Corona-Testergebnis warten. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. 
Bei einem einfachen Schnupfen verbleiben Ihre Tochter/Ihr Sohn einen zunächst 24 Stunden zu Hause. Kommen keine weiteren Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung des Wohlbefindens dazu, müssen die Eltern eine entsprechende Nachricht den Klassenleitungen zu kommen lassen.

Schulpflicht:
„Auch unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie sind alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Aus Anlass einer Erweiterung des Präsenzunterrichts ist noch einmal auf Folgendes hinzuweisen: Die Erziehungsberechtigten müssen darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen.“ (vgl. Mail vom MSB vom 05.03.2021)

Unterricht:
Die Klassen werden von den Klassenlehrerteams aufgeteilt. Im wöchentlichen Wechsel werden die Gruppen bis zu den Osterferien beschult. 
Die Aufgaben für die Gruppe, die sich zu Hause befindet, werden in das Aufgabenmodul eingestellt. Zu diesen Aufgaben werden die SchülerInnen keine individuellen Rückmeldungen erhalten können (die LehrerInnen unterrichten nach Plan in der Schule), sondern es kann z.B. mit Musterlösungen gearbeitet werden oder diese Aufgaben werden in der nächsten Präsenzstunde besprochen. 
Jedem Schüler und jeder Schülerin wird ein Lernpartner/in zugeteilt. Im täglichen Gespräch unterstützen sich die Teams, indem sie sich über den Unterricht und die Aufgaben austauschen.

Religion:
Religion und PP werden als ein (!) Fach jeweils im halben Klassenverband unterrichtet (vgl. Mail vom MSB vom 05.03.2021). Ziel ist bei dieser Maßnahme ist, wie auch bei vielen anderen Maßnahmen, die Durchmischung von Klassen zu vermeiden.

Sport:
Der Sportunterricht findet, wann immer es die Witterung zulässt, im Freien statt. Beim Sportunterricht in der Sporthalle ist grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (vgl. Mail vom MSB vom 05.03.2021).

Notbetreuung:
Die Notbetreuung wird ab der kommenden Woche für die Jahrgangsstufen 5 und 6 weiter angeboten. Die Anmeldevorgaben haben weiter Gültigkeit.
Antrag für die Notbetreuung

Ganztag / Mensa:
Bis zu den Osterferien entfallen der Ganztag und damit auch das Mensaangebot. Die SchülerInnen sollten eigenständig ausreichend Verpflegung mitbringen.

Besonderheiten für den 9. Jahrgang:
Die Schülerinnen und Schüler, die nicht im Praktikum sind, werden in den nächsten zwei Wochen zur Schule kommen. Ausnahmen bilden dabei aus schulorganisatorischen Gründen (Durchführungen von Fachprüfungen) der 18., 19., 25. und 26. März. An diesen Tagen findet der Unterricht in Distanz statt. Die Aufgaben werden für diese Zeit in das Aufgabenmodul eingestellt, Videokonferenzen werden durchgeführt. 
Praktikanten:
Das Praktikum endet am Donnerstag (25.03.21), freitags finden Videokonferenzen in den einzelnen Klassen zum Austausch über das Praktikum statt. An diesem Tag ist für den 9. Jahrgang kein Präsenzunterricht in der Schule!

Besonderheiten für den 10. Jahrgang:
ZP-10 Vorbereitung:
Am Dienstag wird in der 3. und 4. Stunde eine zusätzliche ZP-10 Vorbereitung angeboten werden. Für die Schülerinnen und Schüler im Homeschooling werden entsprechende Videokonferenzen in dieser Zeit liegen.
LEP:
Am 18./19. März und 25./26. März finden die LEP der Jahrgangsstufe 10 statt. An diesen Tagen kommen alle SchülerInnen und Schüler der Jahrgansstufe 10 (Information erfolgt durch die FachlehrerInnen) zur Schule, der Bustransfer für die Halbgruppe nach Hause findet im Anschluss stat

Update 13.02.:
In der Woche vom 15.02.2021 bis zum 19.02.2021 findet weiter Distanzunterricht für alle Klassen statt. Erst ab dem 22.02.2021 wird Präsenzunterricht für den 10. Jahrgang angeboten. Alle anderen Klassen bleiben weiter im Distanzunterricht.

Hier finden Sie Hilfen und Beratungen bei Krisensituationen oder Problemen.

Update 14.01.:

Die Schulsozialarbeit informiert über ihre Erreichbarkeit während des Distanzlernen und die Möglichkeiten, wie ihr von ihnen unterstützt werden könnt.

Update 11.01.:

Der Start in das deutschlandweite Distanzlernen war technisch heute sehr holperig, wie hier nachzulesen ist. Wir hoffen drauf, dass es in den nächsten Tagen besser läuft, es ist jedoch auch weiterhin mit technischen Problemen zu rechnen. Bitte lasst euch davon nicht entmutigen, liebe Schülerinnen und Schüler. Probiert es einfach immer mal wieder und arbeitet an dem, was ihr schon habt. Viel Erfolg und einen guten Start ins Distanzlernen.

Elternbrief zum Distanzlernen vom 8.1.:

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

zuallererst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2021. Wie Sie sicherlich aus den Medien wissen, ist die Präsenzpflicht an Schule bis zum 31.01.2021 ausgesetzt, nicht aber die Schulpflicht. Dies bedeutet, dass Ihre Kinder verpflichtet sind am Distanzunterricht teilzunehmen und die dort erbrachten Leistungen sich in den Leistungsbewertungen wiederfinden.

Der Distanzunterricht beginnt für Ihre Kinder am 12.01.2021, da am 11.01.2021 ein Vorbereitungstag erforderlich ist.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Für die Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Klassen gibt es jedoch ein Betreuungsangebot, im Rahmen der regulären Unterrichtszeiten, sofern dies unbedingt erforderlich ist. Ein Antragsformular ist diesem Elternbrief angefügt.

Während der Betreuungsangebote in der Schule findet kein regulärer Unterricht statt. Das Betreuungsangebot dient dazu, die Erledigung der Aufgaben aus dem Distanzlernen in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht.

Eine Versorgung durch die Mensa ist während der Betreuungszeiten nicht vorgesehen. Bitte geben Sie Ihren Kindern, falls Sie durch uns betreut werden, ein ausreichendes Lunchpaket mit in die Schule. Der Schulbusverkehr wird ausgesetzt und somit müssen Sie für den Transport Ihrer Kinder in die Schule sorgen.

Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf hat, ist eine Betreuung auch in den höheren Jahrgangsstufen möglich. Dazu ist eine individuelle Absprache mit der Schulleitung, Klassenlehrer/innen, Schulbegleiter/innen und Sonderpädagogen notwendig. Bitte nehmen Sie dann direkt, unter der bekannten Rufnummer, Kontakt mit uns auf.

Im Rahmen des Distanzlernens finden keine Klassenarbeiten statt. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, dass im Rahmen des Distanzlernens eine Leistungsbewertung stattfindet. Werden angeforderte Aufgaben nicht erledigt oder termingerecht eingereicht, wird dies berücksichtigt. Es besteht die Pflicht an Videokonferenzen teilzunehmen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Aufgaben aus dem Distanzlernen abzurufen, oder online zu bearbeiten, gibt es weiterhin die Möglichkeit sich Aufgaben in der Schule abzuholen, oder diese auszudrucken. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin im Sekretariat, da diese Aufgabenpakete ggf. vorbereitet werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen,

gez. Heiko Schwarz

(Abteilungsleiter 8-10, in Vertretung der Schulleiterin)