Covid-19 – Selbsttest an Schulen

Hier können Sie sich über das aktuelle Vorgehen bei den Selbsttests informieren.
Schule

Update vom 19.11.2021

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

unser vergleichbar „gutes“ Durchkommen durch die Coronazeit verdanken wir dem sorgsamen und bedachten Verhalten der Schulgemeinschaft.

So tragen unsere Schülerinnen und Schüler freiwillig die Maske, auch wenn eine offizielle Maskenpflicht durch die Landesregierung zurzeit nicht vorgesehen ist.

https://schulministerium.nrw/selbsttests

Drei wöchentliche Testungen bieten zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und tragen der „Geltungsdauer“ von Selbsttests besser Rechnung.

Für uns bedeutet dies, dass montags, mittwochs und freitags in der ersten Stunde getestet wird. Schüler*innen, die an diesen Tagen in der Schule fehlen, werden am ersten Tag Ihrer Rückkehr vor Unterrichtsbeginn getestet.

Trotz der regelmäßigen Testungen möchte ich Sie bitten, Ihre Kinder nicht krank zur Schule zur schicken. Gehen Sie sensibel mit dieser Problematik um und neben Sie gegebenenfalls ärztlichen Rat in Anspruch.

Grundsätzliche Regeln: 

Einhalten der AHA+L-Regeln
Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, müssen die Schülerinnen und Schüler unbedingt darauf achten, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen eingehalten werden!

Vorgehen im Verdachtsfall
Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich isoliert werden (vgl. Schulmail vom 15.03.2021). Da die Schülerinnen und Schüler keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen dürfen, müssen sie von Ihren Eltern/Erziehungsberechtigten unverzüglich abgeholt werden und nach Terminvereinbarung einen PCR-Nachweis /beim Hausarzt/Kinderarzt erbringen. Nur dieser kann eine verlässliche Testung durchführen.

Widerspruch
Mit den Testungen sollen neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufgebaut werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen die Eltern aktiv werden (Formular im Anhang). 

Weitere Informationen
Unter dem Link https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
erhalten Sie weitere detaillierte Informationen zu dem Thema.

Widerspruchsformular:


Muster_Widerspruchserklaerung_Deutsch
Herunterladen

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Herzliche Grüße!

Anja Sachsenhausen

https://schulministerium.nrw/selbsttests