Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Hier finden Sie Informationen zu den Leistunfgen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Für alle Ausflüge und Klassenfahrten werden die Anträge automatisch durch Frau Minnemann (Schulsozialarbeit der Teamschule, Tel.: 02508-9934819 oder simone.minnemann@skdrensteinfurt.de) gestellt.

Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Familien. Die Nutzung dieser Leistungen zielt darauf ab, die Zukunftschancen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu verbessern.

Bitte denken Sie daran, dass die Leistungen aus dem BuT an die Leistungen des Jobcenters gekoppelt sind! Reichen Sie Unterlagen (z.B. den Wohngeldbescheid) rechtzeitig ein um Lücken in der Berechtigung zu vermeiden!

Wenn Sie,

erhalten, haben Sie Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.

Das Jobcenter bearbeitet

Die Sozialämter der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf bearbeiten

Berechtigt sind Kinder, Schüler und Jugendliche unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Diese Leistungen sind im Bildungs- und Teilhabepaket enthalten

Lernförderung (Nachhilfe)

Wird zusätzlich zu den Lernförderangeboten der Schule weitere Nachhilfe benötigt, können diese Kosten übernommen werden. Eine Nachhilfe ist auch möglich, wenn ein besserer Notendurchschnitt oder ein höherer Schulabschluss erreicht werden kann.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert Mitgliedschaften im Verein, Schwimmkurse, Eltern-Kind-Kurse (wie z. B. PEKiP) und Musikunterricht sowie auch die Teilnahme an gemeinsamen Ferienfreizeiten. Denn alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sollen sich gemeinsam an Freizeitaktivitäten mit Anderen beteiligen können. Für jedes Kind können dafür jährlich insgesamt 180,00 Euro in Anspruch genommen werden.

Schulbedarf

Zweimal im Jahr gibt es einen Zuschuss um Schulsachen wie z.B. Hefte, Stifte, Taschenrechner, Mal- und Zeichenmaterial einzukaufen. Diese teilt sich mit 51,50 Euro zum 01.02. und 103 Euro zum 01.08. des Jahres auf. Für die folgenden Schuljahre wird der Betrag regelmäßig angepasst. Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder älter als 15 Jahre sind, legen Eltern bitte eine Schulbescheinigung vor.

Schülerbeförderung

Die Kosten für die Fahrt zur Schule können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden, wenn dies nicht durch einen anderen Träger erfolgt und die nächstgelegene Schule des entsprechenden Bildungsgangs besucht wird. Reichen Sie hierfür bitte Kopien der Fahrkarten und die dazugehörigen Nachweise (z.B. Kontoauszüge) ein.

Ausflüge und mehrtägige Fahrten

Für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten mit der Schule, der Kindertagesstätte oder – tagespflege werden die Kosten in voller Höhe übernommen. Persönlicher Bedarf, so wie Taschengeld, müssen selbst getragen werden.

Mittagessen in Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege

Bietet die Kindertageseinrichtung, die Tagespflege oder die Schule, die ein Kind besucht, eine gemeinsame Mittagsverpflegung an, werden auch hier die tatsächlichen Kosten übernommen.

Alle Unterlagen und weitere Infos unter:

Jobcenter Kreis Warendorf: Für Eltern (jobcenter-warendorf.de)

Angebote (z.B. Nachhilfe aus Ihrer Region):

Bildungs Karte (bildungs-karte.org)