Formulare
Beurlaubungen
Bei vorhersehbaren Verhinderungsgründen beantragen die Erziehungsberechtigten im Vorfeld schriftlich eine Beurlaubung vom Unterricht.
Dauer der Abwesenheit: | Antrag zu richten an: |
einzelne Unterrichtsstunde | KlassenlehrerIn mit Kenntnisnahme, FachlehrerIn der jeweiligen Stunde |
1 oder 2 Tage (nicht zulässig vor oder nach den Ferien) | KlassenlehrerIn |
ab 3 Tagen | Schulleiterin |
Die Schulbesuchs-Verordnung lässt nur bestimmte Gründe für Beurlaubungen zu. Jeder Antrag wird im Einzelfall von den Lehrkräften bzw. von der Schulleitung geprüft. Schülerinnen und Schüler, die von der Teilnahme am Unterricht beurlaubt werden, müssen den versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachholen.
Sollten in der Zeit der Beurlaubung Tests oder LEP geschrieben werden, sind die Schülerinnen/Schüler verpflichtet, vorab mit dem jeweiligen Fachlehrer den Nachschreibetermin zu besprechen.
Beschwerdemanagement
Für die kontinuierliche Weiterentwicklung schulischer Konzepte sowie die Kultur eines respektvollen und fairen Umgangs miteinander bedarf es Regelungen hinsichtlich eines klaren Rückmeldeprozess für die Überprüfung des Erfolgs der schulischen Arbeit. Trotz aller Bemühungen um Transparenz und Mitbestimmung kommt es im Alltag einer Schule auch zu Meinungsverschiedenheiten, Missverständnissen und Konflikten. Weitere Informationen gibt es hier. Ein Rückmelde- und Beschwerdebogen garantiert eine geregelte schulische Bearbeitungsfolge. Allen Beteiligten am Schulleben wird so ein verlässlicher Weg für den Beschwerde- und Konfliktfall aufgezeigt.