Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Schulamt des Kreises Warendorf hat uns darüber informiert,
dass eine aktualisierte Allgemeinverfügung des MAGS veröffentlicht wurde:
„Danach tritt die Regelung des § 28b Absatz 3 Satz 3 und 9 IfSG über
die Beschränkungen bei einem Schwellenwert von 165 – und auch damit die
Schließung der Schulen – mit Wirkung vom 07.05.2021 0.00 Uhr außer
Kraft. Nach der Corona-Betreuungsverordnung kann am kommenden Montag,
den 10.05.2021 wieder mit dem Wechselunterricht begonnen werden.“
(Auszug aus dem Dezernat Bildung und Kultur, Jugend und Gesundheit vom 05.05.2021)
Für den Unterricht bedeutet das, dass die Jahrgangsstufen 5 bis 9 ab Montag (10.05.2021) wieder in den Wechselunterricht zurückkehren.
Die Klassenleitungen werden Sie über Gruppeneinteilung und weiteres Vorgehen informieren.
Bitte beachten Sie, dass für die Gruppen im Distanzlernen keine Videokonferenzen stattfinden können.
Alle Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie haben weiter Gültigkeit, dazu gehört auch
die Verpflichtung, zweimal in der Woche einen Corona-Selbsttest in der Schule durchzuführen.
Die Jahrgangsstufe 10 verbleibt im täglichen Präsenzunterricht.
Melden Sie sich gerne in der Schule, wenn Sie Fragen haben!
Herzliche Grüße,
Anja Sachsenhausen