Das Langzeitpraktikum (LZP) an der Teamschule Drensteinfurt

Hier finden Sie einen Überblick über die Möglichkeit des Langzeitpraktikums an der Teamschule Drensteinfurt.

Schülerinnen und Schüler mit absehbar schwierigem Schul- und Berufsverlauf werden an der Teamschule durch eine Kombination schulischen Lernens mit betrieblicher Erfahrung in einem Langzeitpraktikum (LZP) auf den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet. 

Das Langzeitpraktikum richtet sich vorwiegend an drei Zielgruppen:

Ziele des Langzeitpraktikums 

Das Langzeitpraktikum wird in der Regel als Jahrespraktikum innerhalb des Schuljahres durchgeführt. An ein oder zwei Wochentagen befinden sich die Schülerinnen und Schüler als Praktikantinnen und Praktikanten in einem Betrieb und werden dort fachlich angeleitet. Das Langzeitpraktikum verfolgt in der Regel folgende übergeordnete Zielsetzungen:

Weitere Ziele 

Meldung zu einem Langzeitpraktikum 

Das zeitlich ausgedehnte Langzeitpraktikum setzt die Empfehlung der Klassenkonferenz, die Zustimmung der Schülerin bzw. des Schülers, der Schulleitung und der Eltern voraus. Stimmen alle Beteiligten der Durchführung eines Langzeitpraktikums zu, setzen sich die jeweils verantwortlichen Lehrkräfte mit der Schulsozialarbeit in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam bis zum Beginn des Langzeitpraktikums abzusprechen und umzusetzen. Bei Regelschülern ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass darauf geachtet wird, dass die Leistungsanforderungen für den Erwerb des Hauptschulabschlusses erfüllt werden müssen.

Das Langzeitpraktikum als schulische Unterstützungsmaßnahme 

Das Langzeitpraktikum findet in der Regel an ein oder zwei Schultagen statt und gilt als Schulveranstaltung.

Die Rolle des Schülers im Langzeitpraktikum 

Der Schüler verpflichtet sich, sich den Zielen des Langzeitpraktikums entsprechend zu verhalten. 
Insbesondere:

Die Rolle des Betriebes im Langzeitpraktikum 

Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich, 

Die Rolle der Schule im Langzeitpraktikum 

Die Schule übernimmt im Rahmen des schulischen Langzeitpraktikums eine Vielzahl von Aufgaben. 

Hierzu zählen insbesondere: 

Vergütungsanspruch

Der/die Praktikant/in hat während des Langzeitpraktikums keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung durch den Praktikumsbetrieb. Während der Praktikumsdauer besteht kein Anspruch auf Urlaub.

Versicherungs- und Rechtsfragen 

Für das Langzeitpraktikum gelten die Bestimmungen zum Schülerbetriebspraktikum analog zum Erlass zur Berufs- und Studienorientierung (RdErl. V. 07.09.2016 – 315-6.08. – 134013). Als Schulveranstaltung unterliegt das Langzeitpraktikum der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten (§94 Abs. 1 SchulG – BASS 1 – 1). 
Damit ist die praktische Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern in den Betrieben versicherungsrechtlich geregelt. Da es sich auch bei den Praktikumstagen im Betrieb um schulische Veranstaltungen handelt, besteht für die Schülerinnen und Schüler Unfallversicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). 
Sie sind daher bei dem für die Schule zuständigen Versicherungsträger versichert und nicht bei der für den jeweiligen Praktikumsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft. Dies hat Konsequenzen für alle Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit Unfällen während des Betriebspraktikums. 

Für die Schülerinnen und Schüler ergibt sich somit aus den versicherungsrechtlichen Regelungen, dass sie