Schülerinnen und Schüler mit absehbar schwierigem Schul- und Berufsverlauf werden an der Teamschule durch eine Kombination schulischen Lernens mit betrieblicher Erfahrung in einem Langzeitpraktikum (LZP) auf den Übergang in Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet.
Das Langzeitpraktikum richtet sich vorwiegend an drei Zielgruppen:
Ziele des Langzeitpraktikums
Das Langzeitpraktikum wird in der Regel als Jahrespraktikum innerhalb des Schuljahres durchgeführt. An ein oder zwei Wochentagen befinden sich die Schülerinnen und Schüler als Praktikantinnen und Praktikanten in einem Betrieb und werden dort fachlich angeleitet. Das Langzeitpraktikum verfolgt in der Regel folgende übergeordnete Zielsetzungen:
- Durch die Verbindung von betrieblicher Praxis und schulischen Lernen sollen die Jugendlichen neu motiviert und/oder in ihrem Selbstvertrauen gestärkt werden.
- Die Jugendlichen sollen einen tieferen Einblick in die Berufswelt und innerbetriebliche Abläufe außerhalb der Schule bekommen.
Weitere Ziele
- Erkennen des Zusammenhangs zwischen beruflichen und schulischen Anforderungen
- Abbau eventuell vorhandener Schulmüdigkeit
- Erwerb wesentlicher Grundkompetenzen zum Einstieg und Verbleib in der Arbeitswelt
- Fundierte und realistische Berufsorientierung
- Verbesserung der Chancen auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt
- Erwerb praktischer und fachlicher Tätigkeiten und Kompetenzen in verschiedenen Berufssparten
- Kompetenzen richtig einschätzen und in Hinblick auf eine eventuelle Berufstätigkeit individuelle Lernfelder erkennen
- Unterschiedliche Tätigkeitsbereiche des Berufes im Alltag kennenlernen
- Erwerb einer altersangemessenen Arbeitshaltung (Konzentration, Bearbeitungsgeschwindigkeit, Zuverlässigkeit)
- Förderung der personalen Kompetenz (Motivation, Leistungsbereitschaft, Geduld, Teamfähigkeit)
- Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche
- Entwicklung von Bewerbungsstrategien
- Erprobung und Weiterentwicklung praktischer Fertigkeiten
- Theorie und Praxis im Berufsalltag kennenlernen
Meldung zu einem Langzeitpraktikum
Das zeitlich ausgedehnte Langzeitpraktikum setzt die Empfehlung der Klassenkonferenz, die Zustimmung der Schülerin bzw. des Schülers, der Schulleitung und der Eltern voraus. Stimmen alle Beteiligten der Durchführung eines Langzeitpraktikums zu, setzen sich die jeweils verantwortlichen Lehrkräfte mit der Schulsozialarbeit in Verbindung, um die weitere Vorgehensweise gemeinsam bis zum Beginn des Langzeitpraktikums abzusprechen und umzusetzen. Bei Regelschülern ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass darauf geachtet wird, dass die Leistungsanforderungen für den Erwerb des Hauptschulabschlusses erfüllt werden müssen.
Das Langzeitpraktikum als schulische Unterstützungsmaßnahme
Das Langzeitpraktikum findet in der Regel an ein oder zwei Schultagen statt und gilt als Schulveranstaltung.
Die Rolle des Schülers im Langzeitpraktikum
Der Schüler verpflichtet sich, sich den Zielen des Langzeitpraktikums entsprechend zu verhalten.
Insbesondere:
- sich zu bemühen, die angebotenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben
- die übertragenen Aufgaben gewissenhaft auszuführen und die gegebenen Weisungen zu befolgen
- den Weisungen der Vorgesetzten unbedingt Folge zu leisten
- die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsmaßnahmen einzuhalten sowie betriebliche Gegenstände sorgfältig zu bewahren und pfleglich zu behandeln
- bei Fernbleiben vom Langzeitpraktikum die Schule und den Praktikumsbetrieb unverzüglich zu unterrichten und spätestens am dritten Werktag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen
- gegenüber Dritten über alle ihm/ihr bekannt gewordenen betrieblichen Vorgänge innerhalb und außerhalb des Betriebes Stillschweigen zu bewahren
Die Rolle des Betriebes im Langzeitpraktikum
Der Praktikumsbetrieb verpflichtet sich,
- den/die Praktikanten/in so zu beschäftigen, dass er/sie erfahren kann, ob eine Ausbildung in diesem Berufsfeld sinnvoll erscheint. Für den Betrieb entsteht keine Verpflichtung zu einer späteren Übernahme
- umgehend die Schule bzw. die Erziehungsberechtigten zu verständigen, wenn der/die Praktikant/in nicht erscheint
- die Jugendarbeitsschutzbestimmungen einzuhalten
- dem Praktikanten/der Praktikantin nur Tätigkeiten zu übertragen, die den körperlichen Kräften angemessen sind
Die Rolle der Schule im Langzeitpraktikum
Die Schule übernimmt im Rahmen des schulischen Langzeitpraktikums eine Vielzahl von Aufgaben.
Hierzu zählen insbesondere:
- Hilfen bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb
- begleitende Hilfen im Praktikumsbetrieb durch betreuende Lehrkräfte und die Schulsozialarbeit
- Beratung und Hilfen bei Problemen im Praktikumsbetrieb oder im sozialen und häuslichen Umfeld
- Fachliche Beratung durch die zuständigen Lehrkräfte
Vergütungsanspruch
Der/die Praktikant/in hat während des Langzeitpraktikums keinen Rechtsanspruch auf eine Vergütung durch den Praktikumsbetrieb. Während der Praktikumsdauer besteht kein Anspruch auf Urlaub.
Versicherungs- und Rechtsfragen
Für das Langzeitpraktikum gelten die Bestimmungen zum Schülerbetriebspraktikum analog zum Erlass zur Berufs- und Studienorientierung (RdErl. V. 07.09.2016 – 315-6.08. – 134013). Als Schulveranstaltung unterliegt das Langzeitpraktikum der gesetzlichen Unfallversicherung. Falls eine Haftpflichtversicherung erforderlich ist, trägt der Schulträger die Kosten (§94 Abs. 1 SchulG – BASS 1 – 1).
Damit ist die praktische Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern in den Betrieben versicherungsrechtlich geregelt. Da es sich auch bei den Praktikumstagen im Betrieb um schulische Veranstaltungen handelt, besteht für die Schülerinnen und Schüler Unfallversicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII).
Sie sind daher bei dem für die Schule zuständigen Versicherungsträger versichert und nicht bei der für den jeweiligen Praktikumsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft. Dies hat Konsequenzen für alle Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit Unfällen während des Betriebspraktikums.
Für die Schülerinnen und Schüler ergibt sich somit aus den versicherungsrechtlichen Regelungen, dass sie
- unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen
- über jeden Unfall – sei es auf dem Weg zur oder von der Praktikumsstelle oder Praktikumsbetrieb – unverzüglich die Schule informieren müssen
- die gleichen Regeln zu beachten haben wie beim Schulbesuch, also etwa, dass sie den direkten oder verkehrsgünstigsten Weg zwischen Wohnung und Praktikumsbetrieb wählen und dass sie sich nicht während der Arbeitszeit unerlaubt vom Betriebsgelände entfernen
- unter dem Schutz der durch den Schulträger abzuschließenden Haftpflichtversicherung stehen