Hochsommerliche Temperaturen
§ 43 SchulG
Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird (BASS 12 - 52 Nr. 1, Ziffer 4.5). Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
aufgrund der zu erwartenden extremen Hitze in dieser Woche und den jetzt schon sehr überhitzten Räumen unserer Teamschule werden wir bei Bedarf den Unterricht früher beenden. Die Busse werden entsprechend nach Unterrichtsschluss fahren.