Gute Leistungen finden Berücksichtigung

Gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht werden, können in die Abschlussnote miteinfließen. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen werden hingegen nicht in die Zeugnisnote einbezogen.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich weise ausdrücklich darauf hin, dass alle Schülerinnen und Schüler ab sofort ihre erbrachten Leistungen den Lehrerinnen und Lehrern vorlegen sollen und diese Leistungen benotet werden. Damit ist es möglich, bisher erarbeitete Noten zu konkretisieren und auch zu verbessern.

Damit folgen wir der aktuellen Schulmail der Bezirksregierung:

„Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen.“

Auszug Schulmail 15

Da wir alle nicht wissen, wie die Entscheidung zum zukünftigen Unterrichtsbetrieb aussehen wird, raten wir dazu, diese Möglichkeit zu nutzen.

Gerne können alle Wege genutzt werden: Das Schicken per Email, das Versenden per Post oder das Vorbeibringen in der Schule im Sekretariat von 7 bis 13 Uhr (Bitte Sicherheitsvorschriften beachten!).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Funktion unter https://drensteinfurt.schule/ an die KlassenlehrerInnen oder rufen Sie an!

Mit freundlichen Grüßen!

Anja Sachsenhausen
Schulleiterin, k.b

Hier gibt es den Brief auch als Download.