Jahrgang 10: Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Ab Donnerstag (23. April 2020) bereiten sich Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen in der Schule auf die Abschlussprüfungen vor.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 10,

in der vergangenen Woche hat Frau Gebauer über die Wiederaufnahme des Schulbetriebs für Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs ab dem 23. April 2020 informiert.

Konkret bedeutet dies, dass ab Donnerstag (23.04.) ab 8 Uhr für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung beginnt. Wir werden, voraussichtlich bis zum 30.04., täglich zwei Stunden Deutsch, Mathematik und Englisch zur Prüfungsvorbereitung nutzen. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler täglich 6 Unterrichtsstunden haben.

Wir haben neben den Fachlehrkräften (wenn sie nicht zur Risikogruppe gehören) jeweils noch weitere Lehrkräfte den Klassen zugeteilt, so dass wir Gruppengrößen von maximal 15 SchülerInnen in einem Raum beschulen. Mit den Fachkonferenzen erarbeiten wir aktuell die inhaltliche Gestaltung.

Ich werde Ihnen zeitnah weitere Informationen zum geplanten Ablauf zukommen lassen.

In einer ergänzenden Email wies die Bezirksregierung auf das Folgende hin:

„Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend (…)  für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses.“ (…)

Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz). (…)

(Auszug Schulmail 15 vom 18.04.2020)

Die Aufnahme des Schulbetriebs erfolgt unter Auflagen. So muss eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen. Das Tragen von Masken ist keine Pflicht, wird aber empfohlen.

Wichtig ist zu beachten, dass es keine körperlichen Kontakte geben darf, das heißt, dass Sie bitte Ihre Kinder darauf hinweisen, dass auch zur Begrüßung das Händeschütteln, Umarmen, etc. nicht gestattet ist. Auch das Pausenverhalten ist anzupassen: auch hier müssen Ihre Kinder einen Abstand von 1,5 m einhalten.

Heute hat eine Schulbegehung mit Vertretern des Schulträgers stattgefunden,  in Folge dessen die Hygienestandards angepasst wurden.

Sollten Ihre Kinder Vorerkrankungen haben, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Persönliches Verhalten

Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden. Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen. Die Beteiligten (Prüflinge und Prüfende) sollten keiner gefährdeten Gruppe (s.o.) angehören. Zur Symptomatik bei COVID-19 finden Sie Hinweise in der verlinkten medizinisch-hygienischen Stellungnahme.“

Auszug Schulmail 15 vom 18.04.2020

Es wird in diesem Jahr keine, durch das Land gestellten zentralen Abschlussprüfungen geben. In den Fachkonferenzen werden wir, an die Vorgaben des Landes angepasst, Abschlussprüfungen erstellen.

Auch ist es uns möglich, die Termine zu verschieben. Da die die Abschlussnoten Mitte Juni feststehen müssen, haben wir uns auf folgende Termine verständigt:

19.05. Deutsch

26.05. Englisch

28.05. Mathematik

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sind nach wie vor über die Email-Funktion (www.drensteinfurt.schule) zu erreichen, ebenso sind hier weiter alle Pläne hinterlegt.

Wir hoffen alle, dass diese ersten Schritte in Richtung Normalität fortgesetzt werden können, aber wir sind uns auch darüber im Klaren, dass  das Lernen wahrscheinlich bis zu den Sommerferien in veränderter Form stattfindet. Gemeinsam werden wir diesen Weg gehen und bestmöglich die  Rahmenvorgaben  gestalten.

Sollten Sie Fragen haben, beachten Sie bitte auch die Zusammenstellung der Unterstützungsmöglichkeiten  auf unserer Homepage.

Herzliche Grüße im Namen der Kollegiums und insbesondere der 10er-LehrerInnen!

Anja Sachsenhausen