Elternbrief vom 29.10.2021

Neuigkeiten vom Ministerium zur Maskenpflicht in Schulen.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

laut der aktuellen Schulmail entfällt ab dem 02.11.2021 die Maskenpflicht am Sitzplatz, solange die Schülerinnen und Schüler feste Sitzplätze haben.
(Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist natürlich möglich.)

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
Eine Pflicht zum Tragen einer Maske besteht auch beim Betreten und Verlassen des Schulgebäudes sowie beim Aufenthalt im Schulgebäude, zum Beispiel in den Pausen.

Wir bitten im Namen der Schulgemeinschaft darum, dass ihr Kind, wenn es Erkältungssymptome aufweist, vorsorglich zu Hause bleibt.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass Sie liebe Eltern, bitte auch am Eltern-Lehrer-Schüler-Sprechtag die Maskenpflicht beachten und beim Betreten des Schulgebäudes die Hände desinfizieren.
Ihr Nachweis (3G-Regel) erfolgt bei den Klassenlehrerteams. Bitte nehmen Sie den Gesprächstermin nur mit einem Elternteil wahr. Geschwisterkinder dürfen nicht mit ins Schulgebäude.

Sollte Sie Erkältungssymptome haben oder eine Risikobegegnung auf ihrer Corona-Warnapp angezeigt bekommen, vereinbaren Sie bitte – auch kurzfristig – einen digitalen Termin zum Austausch.

Mit besten Grüßen und bleiben Sie gesund,

Anja Sachsenhausen