Leistungsbewertung: Informationen für die Jahrgangsstufe 10

Aufgrund der aktuellen Situation ergeben sich für das Abschlussverfahren befristete Änderungen.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Jahrgangsstufe 10,

gestern Nachmittag erreichte uns eine befristete aktuelle Änderungsverordnung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung gemäß Schulgesetz. Diese gibt eine Richtung vor, enthält aber zurzeit keine näheren Erläuterungen und wirft weiterhin offene Fragestellungen auf, die durch die Ministerien über die Bezirksregierung zu klären sind.
Möglich ist allerdings, dass es in näherer Zukunft weitere Ausführungen, Ergänzungen und/oder Einschränkungen geben wird.

Hier findet sich unter dem Artikel 2 folgende befristete Veränderung:

Für das Schuljahr 19/20 entfällt das Abschlussverfahren, das heißt an diese Stelle treten Prüfungsarbeiten für den Jahrgang 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.  Die schulinternen Prüfungen werden von den Fachlehrern in Absprache mit den Fachkonferenzen gestellt. Diese finden, wie schon angekündigt, an der Teamschule Drensteinfurt am 19.05.2020 (Deutsch), 26.05. (Englisch) und 28.05. (Mathematik) statt.

Ermittlung der Abschlussnoten

Folgende, zeitlich begrenzten, Änderungen zur Leistungsbewertung haben sich ergeben:
„Abweichend von §22 Absatz2 beruhen die Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr auf der Gesamtentwicklung während des ganzen Schuljahres unter Einbeziehung der Zeugnisnote im ersten Halbjahr.“ Somit erhält die Note des ersten Halbjahres ein größeres Gewicht.

Auf Wunsch und nach Beratungen mit den FachlehrerInnen gilt, dass es im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit gibt, zusätzlich erbrachte Leistungen mit dem Ziel der Abschlussverbesserung einfließen zu lassen.

Zusatz: „Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10, bei denen eine Leistungsbewertung unter Berücksichtigung von Zeiten des Ruhens des Unterrichts, individueller Quarantänemaßnahmen und Erkrankung nicht möglich ist und aus organisatorischen Gründen nicht herbeigeführt werden kann, auf die Benotung des vorangegangenen Halbjahres zurückzugreifen ist.“

Die Klassenkonferenz als Abschlusskonferenz stellt auf Grund der schulischen Leistungen gemäß fest, welchen Abschluss und welche Berechtigung (Zugang zur gymnasialen Oberstufe) die Schülerin oder der Schüler erworben hat.

Weiterhin ist die Zulassung zur Nachprüfung möglich.

Wir werden Sie über weitere Anpassungen zeitnah informieren.

Sollten sich Fragen zu den oben genannten Punkten ergeben, vereinbaren Sie bitte einen, gegebenenfalls auch telefonischen, Termin bei unserem Abteilungsleiter Herrn Schwarz.

Mit herzlichen Grüßen aus der Schule,

Anja Sachsenhausen
Schulleiterin, k.b.

Hier gibt es den Brief als Download.