Unterrichtsbetrieb nach den Herbstferien

Die Landesregierung hat ergänzende Maßnahmen für den laufenden Unterrichtsbetrieb bekanntgegeben.

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie und Ihre Familien haben entspannte und schöne Herbstferien verlebt!

Leider gibt es aktuell keine guten Nachrichten und aufgrund der flächendeckend weiter ansteigenden Covid-19-Infektonszahlen sind seitens der Landesregierung ergänzende Maßnahmen für den laufenden Unterrichtsbetrieb verfügt worden.

AHA

Die Vorgaben folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) ein einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.

Mund-Nasenschutz

Ab sofort gilt wieder die Pflicht, zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes während des Unterrichts. Bitte geben Sie Ihren Kindern auch eine Ersatzmaske mit und besprechen mit Ihren Kindern erneut die Situation! (Einen Auszug aus der Email des MSB finden Sie unten.)

Lüften

Da der Abstand in Klassenräumen nicht immer gewahrt werden kann, ist es umso wichtiger, dass die Verbreitung möglicherweise infektiöse Aerosole durch Lüften unterbunden werden kann. Dies wird in allen Wechselpausen und Pausen sowie nach 20 Minuten Unterricht der Fall sein, das heißt, dass Fenster und Türen geöffnet werden.

Zwiebellook

Allerdings ist die Luft nicht nur virenfrei, sondern jetzt, da der Herbst da ist, auch kühl. Daher bitten wir Sie, darauf zu achten, dass Ihre Kinder nach dem  Zwiebelschalenprinzip gekleidet sind. So kann die Kleidung der aktuellen Innentemperatur angepasst werden.

Erkältung

Und noch eine Bitte: Sollte Ihr Kind Anzeichen einer Erkältung zeigen, schicken Sie es nicht zur Schule. Der bekannte Umgang (24 Stunden Beobachtung, ärztliche Rücksprache) entscheidet dann über den Schulbesuch. Bitte informieren Sie in jedem Fall die KlassenlehrerInnen!

Risikogebiete

Sollten Sie in den Ferien in ein ausländisches Risikogebiet gereist sein, informieren Sie bitte die Schule darüber und halten sich an die vom RKI festgelegten Quarantäneverpflichtungen. (Unter https://www.mags.nrw/coronavirus finden Sie „Informationen für Einreisende aus Risikogebieten“.)

Für uns alle nun einen guten Start!

Grüße aus der Teamschule,

Anja Sachsenhausen

Schulmail des MSB NRW vom 21.10.2020

(… ) Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:

·           Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.

·           Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.

·           Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.

·           Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

·           Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

·           Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.

Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien – ebenso wie nach den Sommerferien – durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen. Zudem kann und soll sie eine wichtige Grundlage für die örtlich zuständigen Gesundheitsämter sein, wenn es darum geht, weitreichende Quarantäne-Maßnahmen zu vermeiden. (…)