Schulneuigkeiten
Hochsommerliche Temperaturen
§ 43 SchulG
Bei großer Wärme in den Schulräumen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter, ob Hitzefrei gegeben wird (BASS 12 - 52 Nr. 1, Ziffer 4.5). Anhaltspunkt ist eine Raumtemperatur von mehr als 27° C. Bei weniger als 25° C ist Hitzefrei nicht zulässig. In der Sekundarstufe II gibt es kein Hitzefrei.