Elternbriefe, Schulneuigkeiten
Sprachfeststellungsprüfungen finden nicht statt
Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I einer deutschen Schule nicht von Beginn an besucht haben und nicht in das Fremdsprachenangebot der Schule eingegliedert werden konnten, können zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen an einer Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) in der Amtssprache des Herkunftslandes teilnehmen. Das Ergebnis der Prüfung tritt an die Stelle der Note der zu ersetzenden Fremdsprache.